Alle Artikel von Dr. Thekla Kluttig

Über Dr. Thekla Kluttig

Thekla Kluttig war von 2013 bis 2021 stellv. Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen im VdA (ehrenamtlich). Dienstlich ist sie im Sächsischen Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig tätig.

24. Sächsischer Archivtag erst im Jahr 2023

Der Vorstand des Landesverbandes Sachsen im VdA musste feststellen, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Durchführung des Sächsischen Archivtags in den Räumen der Hochschule in Mittweida im März 2021 nicht wie geplant möglich ist. Da im Jahr 2022 der Deutsche Archivtag in Leipzig durchgeführt werden soll, werden wir 2022 keinen Sächsischen Archivtag veranstalten. Damit wird der 24. Sächsische Archivtag erst im Frühjahr 2023 stattfinden.

Aktuelle Nachrichten des VdA-Landesverbandes Sachsen finden Sie auf unserer VdA-Website.

Abschied für 2019 und Ausblick auf 2020 / 2021

Mit diesem Beitrag schließen wir unser Blog zum 23. Sächsischen Archivtag 2019. Auf unserer heutigen Besprechung des Vorstandes des Landesverbandes Sachsen im VdA haben wir ein positives Fazit gezogen und uns intensiv mit den Ergebnissen unserer Online-Umfrage beschäftigt. Ein Ergebnis ist, dass wir das Blog zum 24. Sächsischen Archivtag wieder aufleben lassen werden, der im März 2021 in Mittweida stattfinden wird. Dort werden wir in Räumen der Hochschule tagen können, was uns vermutlich auch die Möglichkeit bieten wird, in kleineren Gruppen partizipativere Veranstaltungsformate anzubieten.

Ein weiterer Ausblick noch: Am 16. September 2019 veranstalten wir einen Workshop zur Öffentlichkeitsarbeit in kleineren und mittleren Archiven. Nähere Informationen werden ab Anfang Juli auf unserer VdA-Website unter Aktuelles zu finden sein.

Für das Jahr 2020 haben wir uns die Durchführung von drei Workshops vorgenommen; weiteres dazu zu gegebener Zeit ebenfalls auf unserer Website, per Mail an unsere Mitglieder und über unseren Twitter-Account @VdALVSachsen.

Bei unserer nächsten Vorstandsbesprechung im November diesen Jahres werden wir über das Thema des 24. Sächsischen Archivtags entscheiden. Möglichkeiten gibt es viele – das zeigten auch die Rückmeldungen von 23 Personen (bei unserer Online-Umfrage) auf unsere Frage nach Vorschlägen oder Wünschen für die thematische Gestaltung künftiger Archivtage:

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Online-Umfrage zum Sächsischen Archivtag: Workshops und Umfragen

Zur Vertiefung der Tagungsthemen der Sächsischen Archivtage organisieren wir, der Vorstand des Landesverbandes Sachsen im VdA, seit einigen Jahren ergänzend gesonderte Workshops für ein Kreis von jeweils 15 bis 20 Personen (Voraussetzung: persönliche oder korporative Mitgliedschaft im VdA). Neben einem Workshop „Effiziente Öffentlichkeitsarbeit in kleinen und mittleren Archiven“ am 16. September in Freiberg (Anmeldung ab etwa Mitte Juli möglich) sind für das Jahr 2020 zwei Workshops mit Bezug zum Thema Erschließung geplant. In unserer Umfrage antworteten 76 Personen auf unsere Frage: „An welchen Themen wäre Sie interessiert?“

Wie wir dieses Stimmungsbild in unsere Planung einfließen lassen können, werden wir bei unserer morgigen Vorstandssitzung besprechen.

Acht Personen nutzten zudem das freie Kommentarfeld für Rückmeldungen auf die Frage „Haben Sie zur Planung und Organisation von Workshops des VdA-Landesverbandes Anmerkungen oder Anregungen?“ :

  • Ich bin seit knapp 1em Jahr Mitglied im Landesverband und wusste bisher nicht, dass Workshops angeboten werden, eine bessere und / oder öffentlichere Bekanntgabe wäre schön, vllt. Hinweis per Mail auf zukünftige Veranstaltungen
  • Hier kann man nur sagen: Weiter so!!!
  • Themen anderer regionaler Archivtage spiegeln die Themen wider, die gerade besonderes Interesse hervorrufen. Daran ließe sich gut anknüpfen.
  • Erschließung von Nachlässen, Sammlungen, Pläne und Zeichnungen
  • Ausbildung, Weiterbildung – Höherqulifizierung, Eingruppierungsfragen
  • Ein Workshop bzw. eher eine „Gesprächsrunde“, wie man konkret kleineren Archiven helfen (fachlich, organisatorisch, rechtlich, personell, finanziell, etc.) kann. Das Fehlen einer zentralen Ansprechstelle (siehe Brandenburg) wurde mehr als offensichtlich. In diesem Fall wäre es sicher sinnvoll, dass sich Teilnehmer zwingend mit einem konkreten Problem anmelden (vorab dem Landesverband mitteilen) und man ggf. die entsprechenden Kolleginnen oder Kollegen mit dem nötigen Fachwissen einladen kann. Nicht als Referenten sondern eben Gesprächspartner.
  • bessere Einbindung der Auszubildenden im Archivwesen (FAMI und Studenten)
  • Die Leitung eines Workshops könnten zwei Personen durchführen. Die eine Person kommt eher aus der Lehre (z.B. Archivschule Marburg, FH Potsdam), die andere aus der Archivpraxis.

In Vorbereitung der Archivtage 2017 und 2019 haben wir je eine Online-Umfrage an möglichst viele Archive in Sachsen gerichtet (1 Beteiligungsmöglichkeit pro Archiv) und viele Ergebnisse daraus öffentlich zugänglich gemacht (Tagungsband zum Archivtag 2017, dieses Tagungsblog). Auf unsere Frage, ob es zu den Umfragen Anmerkungen oder Hinweise gebe, antworteten 12 Personen:

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Online-Umfrage zum Sächsischen Archivtag: Prioritäten, Blog und Twitter

Um den Bedarf besser einschätzen zu können, fragten wir auch nach weiteren Elementen des Archivtags-Programms und seiner Dokumentation. Mit folgendem Ergebnis:

Speziell mit Blick auf die künftige Herstellung von Tagungsbänden wird das im Vorstand des Landesverbandes Sachsen im VdA zu diskutieren sein. Und vielleicht überlegen wir uns auch, ob wir uns den Aufwand für die Organisation eines gemeinsamen Abendessens (jenseits der Einladung an die auswärtigen Gäste inkl. Referentinnen und Referenten) sparen können.

Zu Blog und Twitter

Der Landesverband Sachsen hatte zum Sächsischen Archivtag 2017 erstmals ein Archivtagsblog betrieben, um die Sichtbarkeit im digitalen Raum zu erhöhen und auch Interessierte zu erreichen, die nicht am Archivtag teilnehmen können. Den ermutigenden Stups hatte Maria Rottler mit ihrem Vortrag über das geisteswissenschaftliche Blogportal de.hypotheses.org auf der Tagung “Offene Archive 2.1″ im Jahr 2014 gegeben: „wer Textverarbeitung beherrscht, kann auch bloggen“ (auch wenn die Umsetzung dann noch etwas dauerte).

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Online-Umfrage zum Sächsischen Archivtag: Veranstaltungsformate und -inhalte

Die Ausgangslage und damit auch die Interessen der Archivarinnen und Archivare der verschiedenen Archivgrößen und -sparten in Sachsen sind sehr unterschiedlich. Mit dem Programm der Archivtage versuchen wir (der Vorstand des Landesverbandes Sachsen im VdA), dem Rechnung zu tragen. Um dies möglichst bedarfsgerecht zu tun, fragten wir:

„Die prägende Veranstaltungsform war beim diesjährigen Archivtag der Vortrag mit anschließender Diskussionsmöglichkeit. Wie sehr entsprechen diese und andere mögliche Veranstaltungsformen Ihren Wünschen für kommende Archivtage?“ Und siehe da: Der klassische Vortrag mit Diskussion ist durchaus nicht unbeliebt. Allerdings zeigt sich auch, dass partizipativere Formate gewünscht werden:

In einem freien Feld wurden ergänzend vorgeschlagen:

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Online-Umfrage zum Sächsischen Archivtag: Rücklauf, Motivation und Organisatorisches

An unserer heute geschlossenen Umfrage zum Sächsischen Archivtag haben sich 87 Personen beteiligt, herzlichen Dank dafür!

In den folgenden Tagen werden die wesentlichen Ergebnisse der Umfrage hier veröffentlicht. Zunächst zur prozentualen Verteilung der 87 TeilnehmerInnen an der Umfrage auf die Archivsparten:

Archivarinnen und Archivare aus größeren (v. a. staatlichen) Archiven sind auf dem Sächsischen Archivtag überdurchschnittlich repräsentiert. Hier die Rückmeldungen auf die Frage „Über wie viele unbefristet besetzte Personalstellen verfügt Ihr Archiv? (ohne Personal für Verwaltungsschriftgut inkl. Bau- und / oder Patientenakten)“ :

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Dilemma oder Herausforderung? Zentralisierte Beständeverwaltung und Erschließung von Archiv und Sammlungsgut im Kunstbereich an einer kleinen Einrichtung

Bericht zum Vortrag von Dr. Simone Fugger v. dem Rech, Dresden

Erst seit 2013 leitet Simone Fugger v. dem Rech Archiv und Kustodie an der Hochschule für Bildende Künste in Dresden und hat diese Aufgabe in einem „Ein-Personen-Archiv“ offensichtlich als Herausforderung gesehen!

Dr. Simone Fugger von dem Rech
Foto: Regine Bartholdt / Sächsisches Staatsarchiv

Einleitend stellte die Referentin kurz die Trägereinrichtung HfBK Dresden vor. Das Profil spiegelt sich auch in den Beständen von Archiv und Kustodie: Neben „klassischem“ Archivgut der Hochschule und ihren Vorgängereinrichtungen gehören dazu auch eine Anatomische Sammlung und eine bedeutende Gemäldesammlung. Auch das Zwischenarchiv wird mit verwaltet. Dass Archiv und Sammlung mit einer Facharchivarin hauptamtlich besetzt sind, ist nicht selbstverständlich: Von 25 staatlichen Universitäten und Hochschulen mit bildnerisch-künstlerischer Ausbildung in Deutschland unterhalten 16 ein Archiv und/oder eine Sammlung, 12 davon sind hauptamtlich besetzt.

Der Umfang der Bestände summiert sich auf knapp 200 lfm Archivgut, aktuell rd. 80 lfm Zwischenarchivgut, 12.400 Medien, 608 Objekte in der Anatomischen Sammlung und rd. 48.000 künstlerische Werke, darunter Gemälde, Grafiken, Plastiken, Textilien und Aktionskunst.

In einem von der VolkswagenStiftung geförderten Forschungsprojekt waren die schriftlichen Quellen zur Geschichte der Hochschule und ihren Vorgängerinstitutionen (1764 – 1990) bereits in den Jahren 2001 bis 2003 verzeichnet worden – dies aufgrund von dort jeweils verwahrten Quellen in Kooperation mit dem Hauptstaatsarchiv Dresden, der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden und dem Stadtarchiv Dresden. In den vergangenen sechs Jahren seit Dienstantritt der Referentin wurde die Erschließung weiter ausgebaut. Hierzu gehörte die Entwicklung einer gemeinsamen Beständegliederung / Tektonik, in der alle Archiv- und Sammlungsbestände im verwendeten Archivinformationssystem (AIS) AUGIAS-Archiv 9.1 abgebildet werden. Die Zusammenführung aller Verzeichnungsinformationen in einem System ist von großem Vorteil u. a. für Recherchen.

Auch das Zwischenarchivgut wird im AIS verwaltet. Grundsätzlich funktioniert das Abgabeverfahren, wenn auch „wilde Übergaben“ nicht völlig zu vermeiden sind.

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Zwischenstand zur Online-Umfrage: Veranstaltungsformen

Bis zum 15. Juni besteht noch die Möglichkeit zur Beteiligung an unserer Online-Umfrage zum Sächsischen Archivtag. Mit Stand 3. Juni haben bereits 75 Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit genutzt. Herzlichen Dank für die bisherigen Rückmeldungen!

Eine Auswertung der Ergebnisse folgt nach Schließung der Umfrage und unserer Vorstandssitzung am 19. Juni, bei der wir uns mit den Ergebnissen beschäftigen werden. Daher vorab nur ein Zwischenstand zu unserer Frage 8: „Die prägende Veranstaltungsform war beim diesjährigen Archivtag der Vortrag mit anschließender Diskussionsmöglichkeit. Wie sehr entsprechen diese und andere mögliche Veranstaltungsformen Ihren Wünschen für kommende Archivtage?“

72 Rückmeldungen gingen bisher dazu ein:

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Gemeinsame Normdatei (GND) und Archive – eine vielversprechende Liaison

Bericht zum Vortrag von Daniel Fähle, Stuttgart

„In der deutschsprachigen Wikipedia werden seit 2005 biografische Artikel mit der PND verlinkt. Ihre verstärkte Nutzung auch bei der Erschließung von personenbezogenem Archivgut (inkl. der Übernahme der PND-Nummer in die Verzeichnungsangaben) wäre sinnvoll.“ Diese Sätze waren vor neun Jahren im „Archivar“ im Bericht über den 61. Deutschen Genealogentag 2009 zu lesen.

Es hat noch ein wenig gedauert, die PND (Personennamendatei) ging 2012 in der GND (Gemeinsamen Normdatei) auf; aber heute ist festzustellen: Die schon lange in den deutschen Bibliotheksverbünden genutzte GND ist im Archivwesen angekommen, wenn auch bisher nur in wenigen Archiven. Daniel Fähle (Landesarchiv Baden-Württemberg) führte in seinem instruktiven Vortrag daher einleitend in einige Grundlagen ein: Was sind Normdaten und was macht sie aus?

Kurz gesagt: Normdateien sind kontrollierte Vokabularien, die eine normierte und eindeutige Ansetzung bei der Erschließung ermöglichen. Statt sechs verschiedener Bezeichnungen für Eberhard im Bart kann mit einer GND-Nummer die Person eindeutig identifiziert werden, hier: 11852853X.

Uneinheitliche Namensansetzung

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Die Bedeutung von Archiven für die Demokratie thematisierte der 88. Deutsche Archivtag im September 2018 unter dem Motto verlässlich, richtig, echt – Demokratie braucht Archive. Und man kann hinzufügen: Archive brauchen Demokratie.

Am 23. Mai 1949 – vor 70 Jahren – wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland feierlich verkündet und trat mit Ablauf des Tages in Kraft. „Vor dem Hintergrund der Erfahrungen von zwei Weltkriegen und zwölf Jahren Nationalsozialismus setzten sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes zum Ziel, der neuen Bundesrepublik eine Verfassung zu geben, deren Dreh- und Angelpunkt die Würde jedes Einzelnen ist.“

Anlässlich des 70jährigen Jubiläums und der heutigen Wahlen sei daher an einige zentrale Elemente der Verfassung unserer freiheitlichen Demokratie erinnert:

Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.