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Umfrage zur Situation der Archive in Sachsen: Archivberatung

Sachsen hat eine reiche Archivlandschaft – aber leider keine Archivberatungsstelle mit einem vergleichbaren Angebot wie die Kommunale Archivberatung beim Hessischen Landesarchiv oder die Archivberatung beim LWL-Archivamt für Westfalen.

§ 4 Abs. 6 des Sächsischen Archivgesetzes stellt zwar fest: „Das Sächsische Staatsarchiv berät nichtstaatliche Archive. Wenn ein öffentliches Interesse gegeben ist, kann das Sächsische Staatsarchiv private Eigentümer von Archivgut beraten.“ Aber diese Archivberatung erfolgt in einem sehr begrenzten Rahmen. Dazu der Jahresbericht des Sächsischen Staatsarchivs 2014: „Im Berichtsjahr zeichnete sich jedoch ab, dass das Staatsarchiv seinen Beratungsauftrag nach § 4 Abs. 6 Sächsisches Archivgesetz (SächsArchivG) künftig nicht mehr im erforderlichen Umfang wird erfüllen können, denn die bereits für 2013 festgestellte Divergenz zwischen wachsenden Aufgaben einerseits und den abnehmenden Ressourcen andererseits hat sich im Berichtsjahr weiter vergrößert.“

Das Staatsarchiv steht allerdings im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Beratung nicht staatlicher Archive auf Anfrage zur Verfügung und bietet vereinzelt auch Informationsveranstaltungen an, z. B. anlässlich der Novellierung des Sächsischen Archivgesetzes. Unsere Frage dazu war: „Laut Sächsischem Archivgesetz berät das Sächsische Staatsarchiv nichtstaatliche Archive. Haben Sie von diesem Angebot in den letzten drei Jahren Gebrauch gemacht? (z. B. durch eine direkte Anfrage oder durch den Besuch einer Informationsveranstaltung des Staatsarchivs)“.

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