Rechtsgrundlagen und Normen, Glauert zur DIN 67700

Allgemein
2. Tagungstag, 05.05.2017, Foto: Stephan Luther

Am 05. Mai 2017 begann pünktlich der zweite Tag des Sächsischen Archivtages. Das Wetter ist ziemlich trüb und für die Tagungsteilnehmer ein Grund, den Vorträgen der ersten Sitzung zu lauschen.

Prof. Dr. Mario Glauert (Brandenburgisches Landeshauptarchiv) stellte in dem ersten Vortrag die neue  Norm DIN 67700Bau von Bibliotheken und Archiven – Anforderungen und Empfehlungen für die Planung vor, wobei er hervorhob, dass diese nur empfehlenden und keinen Gesetzescharakter besitzt. Normen sind  das Ergebnis fachlicher Diskussionen und Abstimmungen. Sie sind aktueller Stand der Technik und Forschung. Damit geben sie Legitimation, helfen zu überzeugen, erleichtern Kommunikation und Argumentation und unterstützen Planungsprozesse. Der bisherige DIN-Fachbericht 13 war bisher sehr bibliothekslastig. Die neue Norm 67700 ist etwas verschlankt worden und ist für Archive und Bibliotheken gleichermaßen gültig. Sie enthält für diese Institutionen nur spezifische Aufgaben, aber keine Vollständigkeit möglicher Funktionen und Aufgaben. Der alte Fachbericht war sehr raumorientiert, die neue Norm berücksichtigt stärker die Funktionsbereiche.

Prof. Dr. Mario Glauert bei seinem Vortrag, Foto: Stephan Luther

Zum Abschluss seines Vortrages erläuterte Glauert einige Punkte und Anforderungen aus der neuen DIN-Norm. In der Norm ist zum Beispiel zum ersten Mal eine Magazinreserve für mindestens 15 Jahre festgeschrieben. Die Verzeichnungsräume für Erschließung und technische Bearbeitung sollen von Büroarbeitsräumen getrennt angeordnet werden. Das bedeutet für die Planung die Berücksichtigung von mind. 3 Räumen. Die Arbeitsplätze und die Größe des Lesesaales sind sehr schwierig zu bestimmen, aber in der Norm werden trotzdem bestimmte Rahmenbedingungen formuliert und auch zusätzlicher Platz beschrieben, z.B. der erweiterte Platzbedarf der Kartenleseplätze. Die Benutzerplätze sollen an Einzeltischen untergebracht werden, um dem Datenschutz zu genügen, werden vom Benutzer doch manchmal Unterlagen mit personenbezogen Daten benutzt, zu denen nur für diese Benutzung die Schutzfrist verkürzt wurde.

In der Diskussion wurde thematisiert, dass bei der Erarbeitung der Norm schon Fragen der Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit diskutiert wurden, jedoch bewusst eine Beschränkung auf die spezifischen Belange von Archiven und Bibliotheken vorgenommen wurde. Auf die Frage nach Unterschieden und Gemeinsamkeiten von Bibliotheken und Archiven betonte Glauert, dass für die Archive traditionell die Magazine im Mittelpunkt stehen. Bibliotheken definieren dagegen den Bestandsbereich (Freihand), aber auch den Öffentlichkeitsbereich anders. Archive müssten sich dem ein stückweit annähern. Man sollte ein Archiv auch durchaus aus Nutzerperspektive denken und planen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert