Benutzerorientierte Erschließung der sächsischen Gerichtsbücher
Bericht zum Vortrag von Dr. Volker Jäger, Leipzig
„Gerichtsbücher sind einzigartige Quellen zu Grundbesitzveränderungen, Nachlässen oder Vormundschaften vom ausgehenden Mittelalter bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts und liegen für praktisch alle Orte Sachsens vor. Sie geben Auskunft über Kaufhandlungen, verbriefte Rechte, Besitzerfamilien, verwandtschaftliche Beziehungen, aber auch zum Alltag der Menschen in früheren Jahrhunderten.“ Soweit die einführenden Worte zum Portal Sächsische Gerichtsbücher, Ergebnis eines archivübergreifenden Erschließungsprojektes, das Thema des hier zu referierenden Vortrags war.
Umfang und Dichte der in Sachsen überlieferten Gerichtsbücher ist einmalig in Deutschland. Bereits 1923 erging ein Erlass des Sächsischen Justizministeriums an die Amtsgerichte, der eine Abgabe der Gerichtsbücher an das Hauptstaatsarchiv Dresden empfahl. Die Abgaben durch die Amtsgerichte erstreckten sich bis Ende der 1930er Jahre; im Hauptstaatsarchiv wurden die rund 22.900 Bände zum heutigen Bestand 12613 Gerichtsbücher zusammengefasst. Er umfasst Gerichtsbücher vom Anfang des 15. Jahrhunderts bis um 1856.

Foto: Regine Bartholdt / Sächsisches Staatsarchiv
Gerichtsbücher sind eine Quellengruppe von besonderer Bedeutung für historische Forschungen, von hohem Informationsgehalt auch für Heimat- und Familienforschung. Zu Beginn seines Beitrags ging Dr. Volker Jäger, Leiter des Staatsarchivs Leipzig (Abteilung 3 im Sächsischen Staatsarchiv), auf das breite inhaltliche Spektrum dieser speziellen Gattung der Amtsbücher ein. [Eine sehr gute Einstiegsmöglichkeit in die Materie bietet der einschlägige Beitrag von Dr. Holger Berwinkel in seinem Blog Aktenkunde. Aktenlesen als historische Hilfswissenschaft; auf weitere Erläuterungen an dieser Stelle wird daher verzichtet, T. K.].