Gemeinsame Normdatei (GND) und Archive – eine vielversprechende Liaison

Bericht zum Vortrag von Daniel Fähle, Stuttgart

„In der deutschsprachigen Wikipedia werden seit 2005 biografische Artikel mit der PND verlinkt. Ihre verstärkte Nutzung auch bei der Erschließung von personenbezogenem Archivgut (inkl. der Übernahme der PND-Nummer in die Verzeichnungsangaben) wäre sinnvoll.“ Diese Sätze waren vor neun Jahren im „Archivar“ im Bericht über den 61. Deutschen Genealogentag 2009 zu lesen.

Es hat noch ein wenig gedauert, die PND (Personennamendatei) ging 2012 in der GND (Gemeinsamen Normdatei) auf; aber heute ist festzustellen: Die schon lange in den deutschen Bibliotheksverbünden genutzte GND ist im Archivwesen angekommen, wenn auch bisher nur in wenigen Archiven. Daniel Fähle (Landesarchiv Baden-Württemberg) führte in seinem instruktiven Vortrag daher einleitend in einige Grundlagen ein: Was sind Normdaten und was macht sie aus?

Kurz gesagt: Normdateien sind kontrollierte Vokabularien, die eine normierte und eindeutige Ansetzung bei der Erschließung ermöglichen. Statt sechs verschiedener Bezeichnungen für Eberhard im Bart kann mit einer GND-Nummer die Person eindeutig identifiziert werden, hier: 11852853X.

Uneinheitliche Namensansetzung

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Die Bedeutung von Archiven für die Demokratie thematisierte der 88. Deutsche Archivtag im September 2018 unter dem Motto verlässlich, richtig, echt – Demokratie braucht Archive. Und man kann hinzufügen: Archive brauchen Demokratie.

Am 23. Mai 1949 – vor 70 Jahren – wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland feierlich verkündet und trat mit Ablauf des Tages in Kraft. „Vor dem Hintergrund der Erfahrungen von zwei Weltkriegen und zwölf Jahren Nationalsozialismus setzten sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes zum Ziel, der neuen Bundesrepublik eine Verfassung zu geben, deren Dreh- und Angelpunkt die Würde jedes Einzelnen ist.“

Anlässlich des 70jährigen Jubiläums und der heutigen Wahlen sei daher an einige zentrale Elemente der Verfassung unserer freiheitlichen Demokratie erinnert:

Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

Benutzerorientierte Erschließung der sächsischen Gerichtsbücher

Bericht zum Vortrag von Dr. Volker Jäger, Leipzig

„Gerichtsbücher sind einzigartige Quellen zu Grundbesitzveränderungen, Nachlässen oder Vormundschaften vom ausgehenden Mittelalter bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts und liegen für praktisch alle Orte Sachsens vor. Sie geben Auskunft über Kaufhandlungen, verbriefte Rechte, Besitzerfamilien, verwandtschaftliche Beziehungen, aber auch zum Alltag der Menschen in früheren Jahrhunderten.“ Soweit die einführenden Worte zum Portal Sächsische Gerichtsbücher, Ergebnis eines archivübergreifenden Erschließungsprojektes, das Thema des hier zu referierenden Vortrags war.

Umfang und Dichte der in Sachsen überlieferten Gerichtsbücher ist einmalig in Deutschland. Bereits 1923 erging ein Erlass des Sächsischen Justizministeriums an die Amtsgerichte, der eine Abgabe der Gerichtsbücher an das Hauptstaatsarchiv Dresden empfahl. Die Abgaben durch die Amtsgerichte erstreckten sich bis Ende der 1930er Jahre; im Hauptstaatsarchiv wurden die rund 22.900 Bände zum heutigen Bestand 12613 Gerichtsbücher zusammengefasst. Er umfasst Gerichtsbücher vom Anfang des 15. Jahrhunderts bis um 1856.

Dr. Volker Jäger
Foto: Regine Bartholdt / Sächsisches Staatsarchiv

Gerichtsbücher sind eine Quellengruppe von besonderer Bedeutung für historische Forschungen, von hohem Informationsgehalt auch für Heimat- und Familienforschung. Zu Beginn seines Beitrags ging Dr. Volker Jäger, Leiter des Staatsarchivs Leipzig (Abteilung 3 im Sächsischen Staatsarchiv), auf das breite inhaltliche Spektrum dieser speziellen Gattung der Amtsbücher ein. [Eine sehr gute Einstiegsmöglichkeit in die Materie bietet der einschlägige Beitrag von Dr. Holger Berwinkel in seinem Blog Aktenkunde. Aktenlesen als historische Hilfswissenschaft; auf weitere Erläuterungen an dieser Stelle wird daher verzichtet, T. K.].

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Zur Sache – zu den Ergebnissen der Umfrage des LV Sachsen

Beitrag zum Vortrag von Dr. Thekla Kluttig zur Erschließung in sächsischen Archiven
Dr. Thekla Kluttig
Foto: Regine Bartholdt / Sächsisches Staatsarchiv

Zwei Jahre sind seit dem letzten Sächsischen Archivtag sowie der damit verbundenen Bestandsaufnahme der sächsischen Archivlandschaft vergangen. Grund genug, den aktuellen Stand in Erfahrung zu bringen. Diesem Thema widmete sich Frau Dr. Kluttig in ihrem Vortrag zum Sachstand auf dem Gebiet der Erschließung.
Dafür sandte der Landesverband des VdA einen Katalog mit 27 Fragen an 122 sächsische Archive, von denen sich 75 an der Umfrage beteiligten. Die Mehrheit der Teilnehmer bildeten mit über 66% kommunale Archive, an zweiter und dritter Stelle folgten Wirtschaftsarchive und Hochschularchive sowie Archive wissenschaftlicher Institutionen, des weiteren noch staatliche, kirchliche und sonstige.

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Online-Umfrage zum 23. Sächsischen Archivtag ist aktiv

Waren Sie beim Sächsischen Archivtag in Leipzig? Oder konnten Sie nicht teilnehmen, haben aber von Ferne die Aktivitäten verfolgt?

Wir – der Vorstand des Landesverbandes Sachsen im VdA – sind an Ihrer Meinung interessiert! Hier geht es zu unserer Umfrage.

Wir freuen uns über eine rege Beteiligung – bis zum 15. Juni besteht die Möglichkeit dazu.

Private Familienforschung, Citizen Science und kulturelles Gedächtnis: Das Projekt „Kartei Leipziger Familien“

Bericht über den Vortrag von Prof. Dr. Georg Fertig
Dr. Andrea Wettmann stellt Prof. Dr. Georg Fertig als Referenten vor, Foto: Stephan Luther

Georg Fertig, Professor für Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und ehrenamtlich zweiter Vorsitzender des Vereins für Computergenealogie e. V., thematisierte in seinem Vortrag den Nutzen von Citizen Science für private Forschung und Wissenschaft. Dabei bezog er sich auf ein konkretes Crowdsourcing-Projekt des Vereins für Computergenealogie e. V. (CompGen) in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsarchiv. Bei der Beantwortung der Frage „Warum sollte Citizen Science gefördert werden?“ war es dem Referenten besonders wichtig, Vorbehalten aus der Wissenschaft gegenüber „unstudierten“ Leuten entgegenzutreten und den Nutzen für beide Seiten deutlich zu machen.

Der Vortag umfasste drei Kernbereiche:

  1. Kulturelles Gedächtnis? Privatinteresse? Bürgerwissenschaft?
  2. Historische Demographie und Mitmach-Computergenealogie
  3. Das Beispiel Leipzig

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Crowdsourcing bei der Fotoerschließung – Die Spurensuche des Stasi-Unterlagen-Archivs

Bericht über den Vortrag von Norman Kirsten und Andreas Voss, BStU Berlin
Norman Kirsten und Andreas Voss, BStU Berlin, Foto: Stephan Luther

Um Hilfe dabei zu erhalten, „fast 2 Millionen Fotos aus der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR aus dem Schattendasein zu holen“, wie Frau Dr. Wettmann in der Anmoderation sagte, rief die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) bereits 2011 ein Crowdsourcing-Projekt zur Identifizierung von Fotografien ohne Kontext ins Leben.

Zunächst nannten die Referenten Andreas Voss und Norman Kirsten aus der BStU Zentrale Berlin die drei einschlägigen Gruppen, denen die Fotografien in den Archiven der BStU inhaltlich zuzuordnen sind und führten konkrete Beispiele dazu an:

  1. Beweismittelfotografie, Bsp. Dokumentation einer Republikflucht
  2. Selbstdokumentation, Bsp. Ausbildung von Einsatzkräften beim Wachregiment „Felix Dzierzynski“
  3. Fotografien aus der operativen Arbeit, Bsp. Überwachung Wolf Biermanns

Die überlieferten Fotografien weisen häufig keine oder lediglich rudimentäre Beschriftungen auf den Rückseiten auf, was eine Zuordnung nur vermuten oder unmöglich werden lässt. Um eine eindeutige Identifizierung der abgebildeten Orte und der Urheber der Bilder zu erreichen und den Zweck der Aufnahme klären zu können, beschloss die BStU, Unterstützung in der Öffentlichkeit zu suchen.

Auf der Webseite der Behörde werden Fotografien, die bisher nicht erschlossen werden konnten, mit einer kurzen Beschreibung und den vorhandenen Erschließungsangaben in der Rubrik „Spurensuche“ veröffentlicht. Aktuell steht die Aufnahme eines Fachwerkhofes an einem Waldrand aus dem Jahr 1988 im Fokus des Projekts.

Im Folgenden schilderten die Referenten den Weg des vom ausgewählten Foto angefertigten Digitalisats aus dem Archiv auf die Website der BStU und seine Verlinkung in die sozialen Medien Facebook und Twitter.

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Wege in das Archivportal-D

Bericht zum Vortrag Oliver Götze: Wege in das Archivportal-D – Aktueller Stand der Datenlieferung und Perspektiven im Rahmen der neuen technischen DDB-Architektur
Oliver Götze während seines Vortrages, Foto: Stephan Luther

Oliver Götze stellte in seinem Vortrag den aktuellen Stand, den Weg ins Portal und dann Perspektiven des Archivportal-D vor. Das Archivportal stellt seit der Inbetriebnahme auf dem Deutschen Archivtag 2014 in Magdeburg den zentralen Einstiegspunkt zu Archivinformationen und Archivgut in Deutschland dar. Es ist der spartenspezifische Zugang innerhalb der Deutschen Digigitalen Bibliothek (DDB). Seit dem Projektende ist der Betrieb des Archivportals-D dauerhaft gesichert. Mit Stand Mai 2019 sind im Portal 14,3 Mio. Datensätze aus 83.000 Beständen von 164 Archiven eingestellt. Für das Archivportal standen von Anfang an nicht nur die Digitalisate im Mittelpunkt sondern auch die Bereitstellung der Daten in ihrer Mehrstufigkeit der Online-Repräsentanzen der Archive: also Informationen zu den Archiveinrichtungen, Beständeübersichten, Online-Findmittel und in der letzten Stufe digitalisiertes Archivgut, im Fokus. Im Portal gibt es einige für den Archivar etwas verwirrende Abweichungen in der Begrifflichkeit. So werden z.B. die Verzeichnungseinheiten als Objekte bezeichnet, wobei auch die Bestandsbeschreibungen Objekte sind. In der Deutschen Digitalen Bibliothek, welche ein übergreifendes Portal für Daten aus allen Kultursparten darstellt, sind die Archive mit mehr als 14 Millionen Objeten von insgesamt 24,5 Mio die mit Abstand größten „Objektlieferanten“.

Digitalisate in der DDB

Man muss aber eindeutig sagen, dass die Metadaten der Bibliotheken  auch weniger in der DDB als vielmehr in den verschiedenen Online-Katalogen eingestellt sind. Wenn ich in der DDB die Filterabfrage auf die Objekte mit Digitalisaten reduziere, verändert sich dann das Bild entscheidend. Die Bibliotheken haben ca. 5,5 Mio von insgesamt 9,5 Mio Digitaklsiaten geliefert, während die Archive hier „nur“ ca. 934.000 beisteuerten. Aus diesen Zahlen lässt sich sehr deutlich die Priorität bei der bisherigen Zielsetzung als Datenlieferant ablesen.

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Zugänglichmachung on demand

Bericht zum Vortrag von Dr. Stefanie Jost, Bundesarchiv

Im Januar 2017 wurde im Bundesarchiv ein Veränderungsprozess eingeleitet, der die bisherigen Strukturen deutlich ändern soll und wird. Dieser Strategieprozess trägt den bezeichnenden Titel „Das Bundesarchiv im digitalen Wandel“.

Frau Dr. Stefanie Jost, Referatsleiterin des Referates BE 1 des Bundesarchivs, erläuterte in ihrem prägnanten Vortrag zunächst die erste Phase des Prozesses, in der in thematisch ausgerichteten Arbeitsgruppen je ein zentrales Handlungsfeld abteilungsübergreifend bearbeitet wurde. Auf Basis der von den Arbeitsgruppen vorgelegten Vorschläge folgte im März 2018 die Zusammenfassung durch ein internes Strategiepapier. In der noch laufenden Phase 2 werden nun Teilziele definiert und die Umsetzung geplant. Das aktuelle Fachmagazin „Forum“ des Bundesarchivs berichtet ausführlich zum Strategieprozess.

Anschließend stellte Dr. Jost den Prozess der „Zugänglichmachung on demand“ (ZoD) vor, welcher sich an den Bedürfnissen der Nutzer orientieren soll. ZoD besteht demnach aus Digitalisierung, Bewertung und Erschließung on demand, also „auf Anforderung“.

Zu betrachten war der realistische Umgang mit Rückständen in der Bewertung und Erschließung, auch bei historischen Beständen, für deren Aufarbeitung etwa 540 Personenjahre allein für die Abteilung Deutsches Reich bis 1945 veranschlagt werden müssen. Eine utopische Aufgabe.

Somit ist, nach ZoD, eine tiefergehende Erschließung nicht mehr vorgesehen, lediglich Stammdaten werden aufgenommen. Von der „Vollerschließung“ muss Abstand genommen werden. Als Ausnahme von dieser Regelung sind Leitbestände der jeweiligen Epochen qualifiziert, also tief, zu erschließen.

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„… nicht kostenlos (…), aber auch keinesfalls umsonst.“

Vortrag von Björn Berghausen zum Thema „Außer Dienst – Ehrenamtsprojekte im Berliner Wirtschaftsarchiv“

„… nicht kostenlos (…), aber auch keinesfalls umsonst.“ Mit dieser Aussage kündigte Björn Berghausen bereits im Abstract eine Grundaussage seines Vortrages an.

Der kurzweilig gestaltete, hochinteressante Beitrag des seit 2010 als Geschäftsführer des Berlin-Brandenburgischen Wirtschaftsarchivs (BBWA) tätigen Berghausen bot den Teilnehmern des 23. Sächsischen Archivtages zunächst einen Einblick in die noch recht junge Archivgeschichte: 2009 offiziell eröffnet, gingen der Gründung mehrere Jahre Arbeit durch einen 2004 gebildeten Förderverein voraus. Das BBWA hat heute einen Personalbestand von drei festen Mitarbeitern.

Ehrenamtliche Arbeit als unbezahlte Arbeit ist oftmals über Heimatvereine oder Traditionsvereine eng mit v. a. kleineren Archiven verbunden. Für das BBWA galt dies nach seiner Gründung nicht. Es galt somit, als aktueller Bedarf bzw. Möglichkeiten auftraten, mittels „Kaltakquise“ geeignete Personen zu erreichen.

Björn Berghausen bei seinem Vortrag, Foto: Doreen Wustig

Wann sollte man den Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter in Betracht ziehen? Berghausen nennt hier die Punkte „fehlendes Personal“, „fehlendes Know-how“, „fehlendes Netzwerk“ und „fehlendes Werkzeug“. Für Archive stellt sich insbesondere auch die Frage, inwieweit potentielle Ehrenamtliche die alten Handschriften lesen können. Zur Zielgruppe der Archive zählen somit Personen mit Zeit, Know-how, finanzieller Unabhängigkeit und Arbeitserfahrung. Geradezu zwangsläufig, so Berghausen, lande man damit bei Senioren. Diese sollten jedoch Mobilität aufweisen und mit Informationstechnik umgehen können.

Bei der Auswahl der Projekte, dem „Ehrenamtsmanagement“ seitens des Archivars, stehen die Motivation, das Interesse und die Aufmerksamkeit im besonderen Fokus. Dies muss man sich klar machen: Ehrenamtliche unterstützen gern, erwarten aber auch eine gewisse Gegenleistung: Anerkennung.

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