Gemeinsame Normdatei (GND) und Archive – eine vielversprechende Liaison
Bericht zum Vortrag von Daniel Fähle, Stuttgart
„In der deutschsprachigen Wikipedia werden seit 2005 biografische Artikel mit der PND verlinkt. Ihre verstärkte Nutzung auch bei der Erschließung von personenbezogenem Archivgut (inkl. der Übernahme der PND-Nummer in die Verzeichnungsangaben) wäre sinnvoll.“ Diese Sätze waren vor neun Jahren im „Archivar“ im Bericht über den 61. Deutschen Genealogentag 2009 zu lesen.
Es hat noch ein wenig gedauert, die PND (Personennamendatei) ging 2012 in der GND (Gemeinsamen Normdatei) auf; aber heute ist festzustellen: Die schon lange in den deutschen Bibliotheksverbünden genutzte GND ist im Archivwesen angekommen, wenn auch bisher nur in wenigen Archiven. Daniel Fähle (Landesarchiv Baden-Württemberg) führte in seinem instruktiven Vortrag daher einleitend in einige Grundlagen ein: Was sind Normdaten und was macht sie aus?
Kurz gesagt: Normdateien sind kontrollierte Vokabularien, die eine normierte und eindeutige Ansetzung bei der Erschließung ermöglichen. Statt sechs verschiedener Bezeichnungen für Eberhard im Bart kann mit einer GND-Nummer die Person eindeutig identifiziert werden, hier: 11852853X.